Eheverträge
Die gesetzlichen Regelungen über die Ehe bieten – angesichts der Vielfalt moderner Lebensentwürfe – nicht immer passende Lösungen. Hier bietet ein Ehevertrag flexiblere Möglichkeiten, die mit erprobten Gestaltungsvarianten rechtliche Sicherheit und Schutz sowie faire und nachhaltige Lösungen bieten können. Die Interessen einer Junge Doppelverdiener-Ehe mit Kinderwunsch oder der Gleichgeschlechtliche Wunschkindfamilie unterscheiden sich von vorbeugenden Eheverträgen „begüterter“ Erben oder Unternehmerehen. Auch Wiederverheiratete ältere Eheleute haben oft andere Interessen (insbesondere in Bezug auf Kinder aus vorherigen Beziehungen).
Ehevertrag
Sie können güterrechtliche Vereinbarungen, Absprachen zum nachehelichen Unterhalt, Regelungen zum Versorgungsausgleich, allgemeinen vermögensbezogenen Vereinbarungen sowie der Vermögensauseinandersetzung und auch kindbezogenen Vereinbarungen enthalten.
Hinweis zum Ausfüllen des Formulars: Bei dem von den Beteiligten häufig geäußerten Wunsch nach „Gütertrennung“ ist es in der Regel besser, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren: Diese Gestaltung ermöglicht es nämlich, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall erhalten bleibt und somit weiterhin eine Zugewinngemeinschaft besteht. Damit werden nicht nur Abgrenzungsprobleme vermieden und ähnlich klare Ergebnisse wie bei der Gütertrennung erreicht, (Keine Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall), es bleibt aber die erbschaftssteuerliche Begünstigung der Zugewinngemeinschaft nach § 5 ErbStG bestehen.
Eheverträge müssen gem. § 1410 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit „beider Teile“ zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass beide Ehegatten physisch präsent sein müssen; eine Vertretung durch Vollmacht oder eine nachträgliche Genehmigung sind ebenfalls zulässig. Sollen auch erbvertragliche Regelungen im Ehevertrag enthalten sein, dann ist ggf. doch die Anwesenheit beider Beteiligten erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer: Ehevertrag | Notar.de
oder hier: Ehe ohne Ehevertrag ist die Lösung für Angsthasen| Notar.de