Nachfolgegestaltung

Unternehmensnachfolge besser zu Lebzeiten gestalten

Die Planung der Unternehmensnachfolge sollte zu Lebzeiten und rechtzeitig erfolgen. Damit vermeidet man nicht nur potenzielle Schwierigkeiten bei der Auslegung testamentarischer Verfügungen, sondern erlaubt es dem Unternehmer auch, seinen Nachfolger sorgfältig auszuwählen, einzuarbeiten und ihm das Unternehmen schrittweise zu übertragen, um den Übergang so reibungslos und steuerlich vorteilhaft wie möglich zu gestalten. Es können Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz oder die Implementierung von Holding-Strukturen und gesellschaftsrechtliche Nachfolgegestaltungen in Betracht gezogen werden. Insbesondere bei bestehenden Betriebsaufspaltungen (z.B. durch eine GmbH & Co KG) und der Übertragung von Betriebsvermögen, kann es leicht zu der ungewollten Aufdeckung stille Reserven kommen. Die „Umschichtung“ von Sonderbetriebsvermögen oder die Umwandlung des Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft kann zu sinnvollen Lösungen führen. Es gibt zahlreiche Varianten von der einfachen Übergabe an die nächste Generation, über Management Buyout bis zu Familienstiftungen.

Unabhängig von der Lebensphase des Unternehmers umfassen Nachfolgemaßnahmen neben Testamenten/Erbverträgen stets Vorsorgevollmachten. Oft ist auch die Beteiligung von Familienmitgliedern oder Dritten am Unternehmen oder die Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs Gegenstand der Nachfolgegestaltung.

Oft steht die Sicherung des Familienfriedens neben den allgemeinen Zielen, wie finanzieller Absicherung der Partner und Familie. Komplexe familiäre Verhältnisse erfordern maßgeschneiderte Lösungen, wie die Beteiligung von Familienmitgliedern am Unternehmen oder spezielle Verfügungen, um Konflikte zu minimieren.

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Testament

Regelung der Unternehmensnachfolge im Todesfall, sollten klar von der sonstigen Vermögensnachfolge getrennt werden. Dabei werden oft komplexe Lösungen wie Vor- und Nacherbschaft oder Gestaltungen mit Nießbrauch in Betracht gezogen, um die Unternehmenskontinuität und steuerliche Effizienz zu gewährleisten.

Dr. Claas Oehler

Notar in Berlin
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaft, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geschäftsstelle: Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin

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