Verkaufen / Übertragen/ M&A

Der Verkauf und die Verpflichtung zum Verkauf einer GmbH – genauer – von GmbH-Anteilen sind notariell zu beurkunden (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG). Zur Vorbereitung der Vertragsgestaltung nutzen Sie gerne unseren Online-Fragebogen.

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Veräußerung/Übertragung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft

oder unser klassisches Formular zum Download.

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Anteilskauf-Abtretung GmbH

Veräußerung/Übertragung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft

Gelegentlich müssen vor der eigentlichen Transaktion noch interne Umstrukturierungen erfolgen, um die verkauften Geschäftsbereiche zu separieren oder zu bündeln. Wenn dabei GmbH-Geschäftsanteile oder Grundstücken übertragen werden oder Umwandlungsmaßnahmen (Verschmelzungen, Spaltungen,  Formwechsel) erforderlich werden, bedarf es auch hierfür der notariellen Unterstützung. Das gilt auch für konzernrechtliche Maßnahmen, die bei der verkauften Struktur erforderlich werden, z.B. wenn Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträge abgeändert oder aufgehoben werden.

Bitte sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.

Bei umfangreicheren Unternehmenskäufen sind anwaltliche und steuerliche Berater wegen der Interessengegensätze und wegen der mitunter erheblichen steuerrechtlichen Konsequenzen notwendig. Bei solchen Vorgängen verstehen wir uns auch im Vorfeld als unkomplizierte Ansprechpartner für anwaltliche Berater, nehmen Sie gerne direkt Kontakt per E-Mail auf oder rufen an.

Die frühzeitige Einbindung des Notars bei M&A Transaktionen hilft nicht nur, die Beurkundungszeit zu verkürzen, der Notar kann auch Hinweise geben, wo sich durch minimal abweichende Gestaltungen die Beurkundungskosten verändern können. Sprechen Sie uns gerne auch schon dann an, wenn die Verträge noch weit von einem finalen Verhandlungsstand entfernt sind. Der Notar muss die entworfenen Verträge durcharbeiten und entscheiden, welche Anlagen zwingend zu verlesen sind, welche nur Beweiszwecken dienen oder Beurkundungserleichterungen unterliegen. Wir können dann besprechen, ob Anlagen z.B. in eine Bezugsurkunde ausgelagert werden können (und dürfen) oder welche Beurkundungsverfahren geeignet sind, um die eigentliche Beurkundungszeit zu verkürzen.  Selbstverständlich können wir und unsere erfahrenes Backoffice-Team auch bei einer großen Zahl von übersandten Verträgen und Anlagen sehr kurzfristig Beurkundungen durchführen.

 Je früher Notare eingebunden werden, desto besser können wir den Prozess unterstützen.  

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Anteilskauf-Abtretung GmbH

Dr. Claas Oehler

Notar in Berlin
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaft, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geschäftsstelle: Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin

Sprechen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail!


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