Kaufen / Verkaufen (Immobilienkaufvertrag)

Kaufvertrag Grundstück/Wohnung

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Immobilienkaufvertrag

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Der Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks bzw. einer Wohnung ist mit einer wichtigen finanziellen Entscheidung für die Parteien verbunden. Der Käufer muss erhebliche Summen investieren und oft Darlehen aufnehmen, für den Verkäufer ist die Immobilie zumindest ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wertvollste Vermögensgegenstand. Der Gesetzgeber verlangt deshalb für Immobilienkaufverträge (Wohnungs- oder Grundstückskaufvertrag) die notarielle Beurkundung. Dass soll nicht nur den Beweis erleichtern, sondern Käufer und Verkäufer auch vor übereilten Entscheidungen schützen. Es ist dabei die Aufgabe des Notars alle Parteien zu beraten und eine ausgewogene Vertragsgestaltung zu gewährleisten. Das minimiert das Risiko der Parteien erheblich.

Immobilienkaufverträge unterscheiden sich, je nachdem ob leere Grundstücke (Bauplätze), Teilflächen-, Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungen oder Erbbaurechte übertragen werden sollen.  Zur Vorbereitung hilft der Erfassungsbogen für einen Immobilienkauf, den Sie für Ihre eigenen Vorbereitungen auch als “Checkliste” verwenden können. Uns erleichtert der ausgefüllte Fragebogen die Erstellung des Vertrages und hilft uns dabei, ein Vorgespräch besser vorzubereiten.

Weitere Informationen und einen guten Überblick finden Sie in dem Merkblatt der Bundesnotarkammer: Merkblatt der Bundesnotarkammer: Der Kauf einer gebrauchten Immobilie

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Kaufvertrag Grundstück / Haus

Dr. Claas Oehler

Notar in Berlin
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaft, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geschäftsstelle: Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin

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