Erbausschlagung

Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls erfolgen. Die Ausschlagung ist gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären und öffentlich zu beglaubigen.

Dr. Claas Oehler

Notar in Berlin
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaft, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geschäftsstelle: Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin

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