Start Ups/ Finanzierungs- und Beteiligungsvereinbarungen:
Start-ups finden bei uns die notwendige Erfahrung und Unterstützung. Wir sind mit den besonderen Anforderungen und Herausforderungen der Start-up-Szene, wie z.B. Vesting-Vereinbarungen, Holding-Strukturen, Poolvollmachten und besonderen Klauseln in Gesellschafterverträgen, bestens vertraut. Wir verfügen – auch aus Sicht unserer anwaltlichen Beratung – über langjährige Expertise in allen Phasen eines Start-ups: Gründung, Seed-Finanzierung, Wandeldarlehen/Convertible Loan/SAFE-Agreements, A-D Finanzierungsrunden und Exits. Wir sind mit allen gängigen Finanzierungsformen und Marktstandards vertraut. Bitte sprechen Sie uns an.
Die Erfahrung zeigt, dass eine gute Vorabstimmung mit Ihren/euren anwaltlichen oder steuerlichen Beratern hilft, die Urkunden effizient zu gestalten und unnötige Kostenfallen zu vermeiden. Auch bei Gesellschaftervereinbarungen (Shareholder-Agreements), die aufgrund der bestehenden Interessengegensätze in der Regel von anwaltlichen Beratern erstellt werden, unterstützen wir gerne im Vorfeld, die Verträge „notartauglich“ für anstehende und folgende Finanzierungsrunden anzupassen.
Bei größeren Transaktionen können wir mit weiteren Notaren aus unserer Sozietät die Beurkundung beschleunigen und z.B. durch parallele Beurkundungen (etwa von Bezugsurkunden) auch ambitionierte Zeitpläne unterstützen.
Auch unser BackOffice Team ist transaktionserfahren und unterstützt auch im Vorfeld beim Dokumentenaustausch und dem Dokumentenmanagement.
Wir helfen im Vorfeld dabei Vollmachten und Vertretungsnachweise einzuholen.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Kapitalerhöhungen.