Gründen
Wir begleiten Gründerinnen und Gründer bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für die jeweilige Gründung bis hin zur Eintragung ins Handelsregister. Gemeinsam entwerfen wir den Gesellschaftsvertrag und bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor. Sollten Sie – was nicht unüblich ist – bereits im Vorfeld anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, stehen wir auch für die Abstimmung mit dem anwaltlichen Berater zur Verfügung, um eine zügige und optimale Gründung und Eintragung in das Handelsregister vorzubereiten. Bitte sprechen Sie uns an.
Für die Aufbereitung und Übermittlung der Daten stehen Ihnen die Fragebögen zur Verfügung.
GmbH Gründung
Gründung AG
Gründung eGbR
Gründung GmbH & Co. KG
UG-haftungsbeschränkt Gründung
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ein Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unparteiischer Betreuer der Beteiligten ist. Deshalb bietet es sich an, den Entwurf durch alle Gesellschafter von einem Notar erstellen zu lassen. Notare können auf Ihre Erfahrung und die sinnvolle Verwendung von Mustern bzw. Bausteinen stützen. Aus unserer langjährigen Erfahrung, auch im anwaltlichen Bereich, wissen wir, wie sich bestimmte Klauseln im späteren Leben einer Gesellschaft auswirken, wo die Stärken und Schwächen bei der Rechtsdurchsetzung liegen.