Sonstiges

Sonstiges, Rechte an Grundstücken

Sprechen Sie uns an, wenn wir Sie bei Themen zu Ihrer Immobilie unterstützen können. Von Teilungen, Umwandlungen in Wohnungseigentum über die Eintragung von Dienstbarkeiten oder der Löschung von Grundpfandrechten. Wir begleiten Sie vom Entwurf bis hin zur Eintragung im Grundbuch. Rufen Sie uns gerne an, nutzen unser Onlineformular oder senden uns eine E-Mail.

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Teilungserklärung

Wollen Sie ein Grundstück in Wohnungseigentum aufteilen oder ein Grundstück tauschen?

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Tauschvertrag

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Unterschriftsbeglaubigung

Bei Löschungsbewilligungen von Grundschulden genügt in vielen Fällen eine Unterschriftsbeglaubigung. Die meisten Formulare der Banken zu Löschungsbewilligungen enthalten schon den erforderlichen Text für den Antrag beim Grundbuchamt.

Die Bestellung von Grundschulden erfolgt in der überwiegenden Zahl der Fälle unmittelbar im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie. Senden Sie uns dazu die Unterlagen der Bank, wir bereiten dann die Beurkundung vor, idealerweise im Anschluss an den Kaufvertrag.

Wenn Sie außerhalb eines Immobilienkaufs eine Grundschuld benötigen, entwerfen wir Ihnen die Grundschuld und Sicherungsabrede nach Ihren Anforderungen.

Beschränkte dingliche Rechte, wie dingliche Vorkaufrechte, Dienstbarkeiten, Nießbrauch oder Grundschulden, bilden einen wesentlichen Teil der Grundstücksgeschäfte. Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie bei der Eintragung oder Löschung von solchen Rechten unterstützen können.

Dr. Claas Oehler

Notar in Berlin
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaft, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geschäftsstelle: Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin

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