Corporate Housekeeping

Corporate Housekeeping bezeichnet Maßnahmen, die erforderlich sind, damit ein Unternehmen seine handels- und gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt. Wir unterstützen Unternehmen auch bei alltäglichen Fragen schnell und zuverlässig, z.B. bei:

  • Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Organmitgliedern
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Beitritt zum Shareholder Agreement
  • Entwurf und Einreichung von Handelsregisteranmeldungen
  • Beratung zu und Pflege von Gesellschafterlisten
  • Begründung oder Änderung von Ergebnisabführungsverträgen
  • Vollmachten
Formular

Geschäftsführer Ernennung/Abberufung

In den vielen Fällen bedürfen Hauptversammlungsbeschlüsse einer AG (§ 130 AktG) notarieller Beurkundung, das gilt insbesondere bei Hauptversammlungsbeschlüssen die die Übertragung des Gesellschaftsvermögens im Ganzen gestatten sollen (§ 179 a AktG), bei Abschluss von Unternehmensverträgen (§ 293 AktG), bei der Eingliederung (§ 319 AktG) und beim sog. Squeeze-Out (§ 327a AktG).  Bei einer Satzungsänderung oder Kapitalmaßnahme in der GmbH ist ebenfalls eine Beurkundung erforderlich.

Durch die kontinuierliche Betreuung einer Gesellschaft können Notare häufig auf die rechtliche Historie des Unternehmens zurückgreifen und benötigen weniger zusätzliche Recherchen.

Dr. Claas Oehler

Notar in Berlin
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaft, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geschäftsstelle: Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin

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