Vorweggenommene Erbfolge

Verschenken / Übertragen

Überlassungsverträge, Vorweggenommene Erbfolge

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Schenkung / Überlassung Immobilie

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Auch das Verschenken und Übertragen von Immobilien ist beurkundungspflichtig.  In den häufigsten Fällen soll der Grundbesitz oder Vermögen allgemein aus verschiedenen Motiven bereits zu Lebzeiten ganz oder teilweise an die Kinder übertragen werden, sei es, um die erbschaftssteuerlichen Freibeträge optimal auszunutzen, Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu reduzieren oder um für den Pflegefall vorzubauen. Auch dann, wenn der Ehegatte mit in das Grundbuch aufgenommen werden soll, handelt es sich meistens um eine Übertragung des Eigentums.

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Hausübergabe

Sprechen Sie uns gerne zu den verschiedenen Gestaltungsformen an. Notare beraten Sie dazu, ob und wie eine Übertragung in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie sich Ihre Ziele umsetzen lassen.

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Hausübergabe

Dr. Claas Oehler

Notar in Berlin
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaft, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Geschäftsstelle: Schönhauser Allee 10-11, 10119 Berlin

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