Beglaubigte Abschriften von Dokumenten
Wenn Sie beglaubigte Abschriften von Dokumenten (Zeugnisse/Pass etc.) benötigen, geben Sie diese bitte am Empfang ab. Sie können die beglaubigten Abschriften in der Regel am gleichen oder folgenden Tag wieder abholen.
Für Beglaubigungen von Dokumenten beträgt die Mindestgebühr 10,00 € je Dokument, im Übrigen ist 1,00 € je Seite zu erheben. Bei fremdsprachigen Vermerken erhöht sich die Gebühr um 30%.
Beglaubigte Handelsregisterauszüge können Notare nicht erstellen. Diese erhalten Sie nur beim Handelsregister. Notare können allerdings Notarbescheinigungen zum Inhalt des Handelsregisters erstellen, die in der Regel für die Geldwäsche rechtlichen Prozesse (KYC/AML) ausreichend sind.